Medizinisches Cannabis ist in aller Munde, und Patienten sprechen es gezielt an. In Interventionsstudien ist Cannabis bei Spasmen, Nausea und Emesis sowie bei Anorexie und chronischen Schmerzen wirksam. Untersucht ist es auch bei entzündlichen Hauterkrankungen. Weniger eindeutig ist die Evidenz bei Hauttumoren.
Patienten mit lebensbedrohlichen oder die Lebensqualität stark beeinträchtigenden Erkrankungen haben Anspruch auf die Versorgung mit Cannabis-Blüten oder -Extraken sowie mit Dronabinol, einem Tetrahydrocannabinol, und dem synthetischen Nabilon. Das gilt, wenn therapeutische Alternativen nicht möglich sind und die nicht ganz entfernte Aussicht auf eine positive Entwicklung von Krankheitsverlauf oder -symptomatik besteht. Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes bedeutet das vereinfacht: Cannabis soll mehr nutzen als schaden. Fertigarzneimittel haben Vorrang vor Blüten und Extrakten. Weiterhin verordnen dürfen Mediziner, die als Hausärzte tätig sind.
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